17.04.2024
Schülerbetriebspraktikum
Das „Berufsorientierungspraktikum“ wird erstmals mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung implementiert. Es bietet jungen Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und keine Schule mehr besuchen, die Möglichkeit, ein gefördertes Orientierungspraktikum im Unternehmen zu absolvieren, sofern sie bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sind.
Die Förderung umfasst die Übernahme der Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jungen Menschen nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Darüber hinaus können notwendige weitergehende Kosten gewährt werden, wie zum Beispiel für Berufskleidung etc.
Die Antragstellung erfolgt durch die Ausbildungsinteressierten selbst. Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben.