13.10.2023

Deutsch-französisches Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung

Mehr junge Menschen für eine grenzüberschreitende Berufsausbildung in Deutschland und Frankreich gewinnen – das ist das Ziel eines neuen Abkommens zwischen den beiden Ländern.

Deutschland und Frankreich haben in Lauterbourg am 21. Juli 2023 das gemeinsame Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung unterzeichnet.

"Damit sichern wir die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und effektive Berufsausbildung und machen sie gleichzeitig attraktiver", so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.

Das Abkommen ist unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen Deutschland und Frankreich ausgehandelt worden. Das Abkommen baut auf der Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung am Oberrhein vom 12. September 2013 sowie der Rahmenvereinbarung für die Kooperation in der grenzüberschreitenden beruflichen Aus- und Weiterbildung Saarland-Lothringen vom 20. Juni 2014 auf. Auszubildende können danach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen.

Deutschland und Frankreich wollen mit dem Abkommen vom 21. Juli 2023 die grenzüberschreitenden Rahmenbedingungen für eine duale Berufsausbildung weiter standardisieren und transparenter gestalten, um so der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben. Das Abkommen bedarf zum Inkrafttreten der innerstaatlichen Ratifizierung. Die Partner vor Ort in den beteiligten Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, insbesondere die Kammern, die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und die Betriebe, sind eingeladen, diesen Schub einer nationalen Vereinbarung zu nutzen, um mehr junge Menschen für eine grenzüberschreitende duale Berufsbildung zu gewinnen.