07.06.2023

Fit für die Arbeit von morgen

In manchen Regionen verschwinden ganze Industriezweige und neue Unternehmen siedeln sich an. Anderswo halten neue Technologien Einzug. Weiterbildung soll Unternehmen und Beschäftigte fit machen für neue Herausforderungen. Mit einem Gesetz zur Weiterbildungsförderung will die Bundesregierung sie dabei unterstützen.

Die Bundesregierung werde alle Register ziehen, damit Fachkräftemangel nicht zur Wachstumsbremse für Deutschland wird, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung des geplanten Weiterbildungsgesetzes. Das Bundeskabinett hat den Entwurf inklusive einer Ausbildungsgarantie beschlossen.

Mit dem Wandel Schritt halten
Berufliche Weiterbildung hilft dabei, mit dem Wandel Schritt zu halten. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Weiterbildung leichter zugänglich zu machen. Die Angebote sollen übersichtlicher werden und – anders als bisher – allen Betrieben offenstehen. Feste Fördersätze sollen die Weiterbildungsförderung transparenter machen und den Agenturen für Arbeit die Umsetzung erleichtern.

Ein Qualifizierungsgeld für Beschäftigte soll Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind unterstützen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld soll als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt werden. Profitieren sollen Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch den Wandel – in der Region oder der Branche – besonders stark bedroht sind. Voraussetzung ist, die Weiterbildung ermöglicht ihnen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen.

Ausbildung? Garantiert!
Außerdem enthält der Gesetzentwurf – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen. „Ausbildung ist die beste Eintrittskarte in ein selbstbestimmtes Erwerbsleben und ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung“, so Bundesarbeitsminister Heil. „Wir können es uns nicht mehr leisten, dass junge Menschen keinen beruflichen Abschluss haben, denn gut ausgebildete Fachkräfte sind unsere Zukunft.“

Frühzeitige Berufsorientierung ist ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen sie künftig stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen.

Teil der Ausbildungsgarantie sollen zudem berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss sein. Der Zuschuss kann für Heimfahrten und Unterkunft gezahlt werden, wenn die Ausbildung in einer anderen Region stattfindet. Auszubildende und Ausbildungsstätten können so leichter zusammenfinden.

Der Gesetzentwurf stützt die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Ihr Ziel ist es, alle inländischen Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen. Dies allein reicht aber nicht aus. Ein weiterer Baustein der Strategie ist deshalb die qualifizierte Einwanderung. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Deutschland für Arbeitskräfte aus Drittstaaten attraktiver machen.
Das Bundesarbeitsministerium informiert ausführlich zum Fachkräfteland Deutschland.

Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit ein weiteres Jahr zur Hälfte erstattet werden. Die Verlängerung soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Die Reform der Weiterbildungsförderung sowie das Qualifizierungsgeldes sollen zum 1. Dezember 2023 starten und die Ausbildungsgarantie in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024.

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Heike Peters

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