06.09.2023

Hohe Auszubildenden-Förderung im ersten Bausparjahr Riester-Bonus und Wohnungsbauprämie frühzeitig sichern

Um alle Förderungen zu nutzen, empfiehlt die LBS Ost jungen Leuten den Abschluss eines Riester-Bausparvertrages sowie eines zusätzlichen Bausparvertrages für Wohnungsbauprämie (WoP) und vermögenswirksame Leistungen (VL). Auszubildende und Berufsanfänger, die bausparen, bekommen auf diese Weise bis 488 Euro Förderung aus staatlichen Fördertöpfen.

Berufseinsteiger erhalten bereits 375 Euro, wenn sie im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Die einkommensunabhängige Grundzulage in Höhe von 175 Euro wird bei Einzahlung von vier Prozent des rentenpflichtigen Vorjahreseinkommens gezahlt. Da dieses bei Berufsanfängern nicht besteht, muss lediglich der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden. Wer nicht älter als 25 Jahre ist, erhält zusätzlich im ersten Jahr einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Bereits ab 16 Jahre bekommen junge Sparer für Einzahlungen auf den Bausparvertrag bis zu 70 Euro WoP. Die Förderung fließt auch, wenn Eltern oder Großeltern die monatlichen Sparraten einzahlen. Die WoP gibt es für junge Menschen auch dann, wenn das Bausparguthaben nach sieben Jahren Bindungsfrist nicht in eine Immobilie fließt und sie über das Guthaben frei verfügen. Dies ist aber nur einmal pro Bausparer möglich.

Auszubildende haben oft tariflichen Anspruch auf VL vom Arbeitgeber. Bis zu 40 Euro können zusätzlich im Monat auf dem Bausparvertrag gespart werden. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen kommen jährlich noch einmal maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat dazu. Ist die VL-Zahlung tarifvertraglich nicht vereinbart, kann der Betrag trotzdem vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden. So wird die Arbeitnehmersparzulage nicht verschenkt.

So beginnt nicht nur frühzeitig der Vermögensaufbau, auch die Option auf ein Darlehen mit noch immer günstigen Zinsen ist gesichert. Ob und wann das Darlehen für eine künftige Eigenheimfinanzierung in Anspruch genommen wird, kann später entschieden werden.

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Heike Peters

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