17.01.2023

Ausbildungsgarantie, Bildungszeit, Qualifizierungsgeld: Welche neuen Möglichkeiten die Regierung für Arbeitnehmer plant

Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Das Bundesarbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil (SPD) hat nun einen Referentenentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt, der einen Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit“ enthält, wie es in dem Papier heißt. „Der Spiegel“ hatte am Samstag zuerst darüber berichtet.

Die Einführung einer Bildungszeit, beziehungsweise einer Bildungsteilzeit:
Diese Maßnahme richte sich vor allem an „Beschäftigte, deren Arbeitgeber ihnen kein passendes Weiterbildungsangebot macht“, heißt es in dem Papier. Beschäftigte sollen sich in Absprache mit ihrem Arbeitgeber für eine Weiterbildung teilweise oder ganz von der Arbeitszeit freistellen lassen können. Eine sogenannte Entgeltersatzleistung soll in dieser Zeit „den Lebensunterhalt sichern“. Beschäftigte sollen sich dafür 12 Monate in Vollzeit oder 24 Monate in Teilzeit von ihrer regulären Arbeit freistellen lassen können. Dafür müssen sie sich selbst um eine passende Weiterbildung bemühen. Das neue Gesetz soll bis Anfang 2025 in Kraft treten.

Die Einführung eines Qualifizierungsgeldes:
Bei dieser Maßnahme sollen Unternehmen ab Dezember 2023 einen Entgeltersatz für Ausfälle erhalten, die durch Weiterbildungen in der Belegschaft entstehen. Davon profitieren sollen in erster Linie Beschäftigte, „denen im besonderen Maße durch die Transformation der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können.“ Das Qualifizierungsgeld können demnach Unternehmen beantragen, bei denen ein „nicht unerheblicher Teil der Belegschaft“ von einem „strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf“ betroffen ist. Konkret sollen die Unternehmen einen Entgeltersatz in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgeltes erhalten. Die Maßnahme soll unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten, geleistet werden.

Eine Reform der bestehenden Weiterbildungsförderung:
Die bestehende Regelung soll vereinfacht werden, indem beispielsweise feste Fördersätze eingeführt werden sollen. Die Umsetzung ist bis Ende 2023 geplant.

Die Einführung einer Ausbildungsgarantie:
Dieses Maßnahmenpaket soll jungen Menschen den Zugang zu einer Berufsausbildung in einem Betrieb ermöglichen. Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sollen, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleiben aber, laut Entwurf, letztes Mittel. Dafür sieht der Entwurf verschiedene Mittel vor:

Im Rahmen einer „Praktikumsinitiative“ sollen Jugendlichen, die die Schulpflicht erfüllt, aber noch kein Berufsziel haben, ab Sommer 2023 in einem oder mehreren Betrieben bis zu sechs Wochen lang Praktika machen dürfen. Die Fahrt- und Übernachtungskosten soll die Bundesagentur für Arbeit übernehmen.
Die Einstiegsqualifizierung soll ab Dezember 2023 ergänzt werden: Mit der Einführung kurzer betrieblicher Praktika zwischen vier und zwölf Monaten, soll die berufliche Orientierung – dies umfasse auch eine Neuausrichtung nach abgebrochenem Studium oder abgebrochener Berufsausbildung – junger Menschen gestärkt werden. Die Praktika sollen auch in Teilzeit absolviert werden können. So sollen die jungen Menschen die Möglichkeit bekommen, „sich praktisch zu erproben.“ Im besten Fall münde das „noch im selben Jahr in eine betriebliche Berufsausbildung“, so der Entwurf.

Ein Mobilitätszuschuss soll junge Menschen ab Ende 2023 beim Umzug in eine andere Region für eine Ausbildung unterstützen, wenn sie keine andere geeignete Ausbildung finden.
Außerbetriebliche Ausbildungsplätze sollen ab Juli 2024 in „Regionen mit einem schwachen Ausbildungsmarkt“ für junge Menschen geöffnet werden, die trotz definierter, umfassender Bemühungen keine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen konnten.

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Heike Peters

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