06.07.2023

"Ausbildungsgarantie bleibt der falsche Weg"

Der Bundestagssausschuss für Arbeit und Soziales hat am 22. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beraten. Die Wirtschaft bewertet viele der geplanten Regelungen positiv, hat aber weiterhin Einwände gegen einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Ausbildung.

Als Sachverständiger der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) war der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks vor Ort. Er stellt klar: "Vor dem Hintergrund eines jahrelangen massiven Bewerbermangels bleibt die vorgesehene Ausbildungsgarantie aus Sicht der Unternehmen der falsche Weg."

Am Ende des letzten Ausbildungsjahres habe die Bundesagentur für Arbeit noch rund 69.000 unbesetzte Ausbildungsplätze gemeldet, aber nur knapp 23.000 unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber. "Hochgerechnet erhielten rund 27.000 IHK-Betriebe im letzten Jahr nicht einmal eine einzige Bewerbung", so Dercks. "Anstelle einer gesetzlichen Regelung wäre es daher zielführend, die seit 2014 in der Allianz für Aus- und Weiterbildung verankerte Chancengarantie weiterzuentwickeln." Diese besagt, dass jeder zum 30. September unvermittelte Jugendliche drei Angebote für betriebliche Ausbildungsplätze erhalten soll – wenn auch nicht immer im Wunschberuf.

Begrenzung auf Regionen mit geringem Angebot ist wichtig
"Die Unternehmen in Industrie, Dienstleistungen und Handel haben die Sorge, dass mit dem Gesetz außerbetriebliche Ausbildung ihre betrieblichen Ausbildungsplätze teilweise verdrängt", berichtet Dercks. "Die von der Regierung vorgesehene Begrenzung eines Anspruchs auf außerbetriebliche Ausbildung auf Regionen mit einem geringeren Angebot an betrieblichen Stellen ist daher wichtig."

Außerdem sei richtig, dass Ausbildungswillige nur dann gefördert werden sollen, wenn mehrfache Bewerbungen um eine betriebliche Ausbildung nachweislich erfolglos geblieben sind und auch eine Einstiegsqualifizierung nicht möglich ist.

"Ebenso wichtig ist eine Verständigung vor Ort unter Beteiligung der Kammern über Zahl und Auswahl der Ausbildungsberufe für außerbetriebliche Angebote", so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer weiter. "Denn junge Menschen sollten auch außerbetrieblich nur Ausbildungen absolvieren, für die grundsätzlich ein Bedarf in den Betrieben besteht."

Verzicht auf Finanzierungsumlage "essenziell"
Als gut bewertet Dercks, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich Abstand von einer branchenübergreifenden Umlage zur Finanzierung der bundesweiten Ausbildungsgarantie nimmt: "Dieser Verzicht ist essenziell, um Fehlsteuerungen bei der Ausbildung auszuschließen und Betriebe nicht zu belasten. Das sollten alle Bundesländer als Maßgabe für ihr eigenes Vorgehen ansehen."

Positiv sind aus DIHK-Sicht auch die vorgesehene Förderung eines neuen berufsorientierenden Praktikums, die flexiblere Gestaltung von Einstiegsqualifizierungen und der angekündigte Mobilitätszuschuss für Azubis. Dercks: "Die neue Prämie kann hoffentlich jungen Menschen dabei helfen, den passenden Ausbildungsplatz in einem Betrieb jenseits des Heimatortes zu finden."

BILD: axentis/lopata / DIHK

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Heike Peters

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